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Linkhaftung:
Mit dem Urteil vom 12. September 1999 - 312 O 85/99 'Haftung für Links' hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten verlinkter Seiten oder Grafiken und machen uns diese keinesfalls zu Eigen. Sämtliche Verstöße gegen geltendes Recht, Sitte oder Moral, welche uns bekannt werden, haben sofortige Löschung von Links, Einträgen, Grafiken oder ähnlichem zur Folge.

Inhalte:
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Copyright, Patent, Marken:
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Impressum & AGB

Firma NCS GmbH
Bergmannstraße 32
D-44809 Bochum
Telefon 0234 / 957 1968-0
Telefax 0234 / 957 1968-99

eMail: info{a}NCS-Bochum.de

Geschäftsführer und Ansprechpartner
Ralf Lausberg

Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 6457

Bankverbindung
Genossenschaft-Bank Essen eG
BLZ 360 604 88 · Iban-Nr. 206 630 200

Finanzamt
Bochum Süd

Steuer-Nummer 306/5861/0612

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE 175525039

Copyrighthinweis:
Grafik und Design: www.agentur-k3.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma NCS GmbH (Fassung vom 01.11.2011)

§ 1 Vertragsabschluss
Alle Lieferungen und Leistungen der NCS – Netzwerk & Computer Systeme GmbH, Bergmannstr. 32, 44809 Bochum (im folgenden NCS GmbH genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in AGB des Vertragspartners, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch die NCS GmbH. Angebote der NCS GmbH erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit die NCS GmbH von Dritten gefertigte Komponenten liefert. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich & schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar.

§ 2 Lieferzeit, Teillieferungen
Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung der NCS GmbH angegebenen Lieferzeiten sind ca.-Zeiten. Gerät die NCS GmbH in Verzug, so haftet die NCS GmbH für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Vertragspartners nur, wenn der Verzug durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der NCS GmbH verursacht wurde. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.  Bei Lieferverzögerungen, die bedingt sind durch höherer Gewalt, hoheitliche Eingriffe, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik oder sonstige, von der NCS GmbH nicht zu vertretender Umstände, und die eigene Betriebe, Zulieferbetrieben oder Transporteure betreffen, ist die NCS GmbH berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen. Die NCS GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise für Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung der NCS GmbH. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes gelieferter Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers der NCS GmbH auf den Vertragspartner über. Rechnungen der NCS GmbH sind, soweit nicht Vorkasse vereinbart wurde, sofort nach Lieferung und Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonti und sonstige Abzüge zahlbar, es sei denn, dass andere Zahlungsbedingungen zwischen dem Kunden und der NCS GmbH vereinbart sind. Die NCS GmbH nimmt Schecks stets nur erfüllungshalber an. Im Falle des Zahlungsverzugs des Vertragspartners berechnet die NCS GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins der Deutschen Bundesbank. Der NCS GmbH bleibt der Nachweis eines höheren durch den Verzug entstandenen Schadens, dem Vertragspartner der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens der NCS GmbH vorbehalten. Der Vertragspartner kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der NCS GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 4 Gewährleistung
Im Falle von Mängeln der Vertragsleistungen oder Vertragswaren oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist die NCS GmbH nach ihrer Wahl zunächst zur Nachbesserung der Vertragsleistungen oder der fehlerhaften Gegenstände berechtigt. Ersatzlieferungen sind jederzeit möglich. Nach dem zweiten Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme der Leistung oder Erhalt der Lieferung der NCS GmbH schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind der NCS GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Leistung oder Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Der Vertragspartner ist vor Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, der NCS GmbH die Prüfung der reklamierten Leistung oder des reklamierten Gegenstandes zu gestatten, und zwar nach Wahl der NCS GmbH entweder beim Käufer oder bei der NCS GmbH. Verweigert der Vertragspartner die Überprüfung, wird die NCS GmbH von der Gewährleistung freigestellt. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Vertragspartner Betriebs- oder Wartungsanweisungen von der NCS GmbH nicht befolgt oder der Vertragspartner oder hierzu nicht berechtigte Dritte in die Vertragsleistungen und Vertragswaren eingegriffen haben oder hieran Änderungen vorgenommen haben, oder Verbrauchsmaterialien verwandt worden sind, die nicht den Spezifikationen der NCS GmbH oder deren Vertragspartnern entsprechen.
Gleiches gilt im Falle von Schäden, die durch den Betrieb der Vertragsleistungen oder Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen entstehen, deren Kompatibilität die NCS GmbH nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat. Im Falle der Nachbesserung erwirbt die NCS GmbH mit dem Ausbau das Eigentum an den ausgebauten Komponenten. Bei Ersatzlieferung wird die NCS GmbH mit Eingang des Austauschgeräts oder der Austauschkomponenten beim Vertragspartner Eigentümer der auszutauschenden Geräte und/oder Komponenten.

§ 5 Haftung
Wird von der NCS GmbH eine vertragliche Pflicht verletzt oder eine schriftlich gegebene Eigenschaftszusicherung nicht eingehalten, so ist die Haftung der NCS GmbH der Höhe nach auf den Umfang der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung der NCS GmbH beschränkt. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartners gegenüber der NCS GmbH, unabhängig von deren Rechtsgrund, wegen Mängeln oder Fehlern der Vertragsleistungen oder Vertragswaren sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragsleistungen oder Vertragswaren selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind). Ferner sind ausgeschlossen Ansprüche aufgrund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsschluss. Das gleiche gilt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht, sofern der NCS GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen und Leistungen der NCS GmbH erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Ist der Vertragspartner Kaufmann, dann geht das Eigentum an den erbrachten Leistungen und den gelieferten Gegenständen und Rechten („Vorbehaltsware“) erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die erbrachten Leistungen oder die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder zu verarbeiten oder umzugestalten. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner bereits hiermit alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Forderungen der NCS GmbH an die NCS GmbH ab. Die NCS GmbH nimmt diese Abtretung an. Der Vertragspartner wird einen Zugriff Dritter auf die von der NCS GmbH erbrachten Leistungen oder gelieferten Vorbehaltswaren oder abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf die Rechte der NCS GmbH hinweisen. Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, dann darf der Vertragspartner nicht mehr über die erbrachten Leistungen oder die Vorbehaltsware verfügen. Die NCS GmbH ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und, sofern dies möglich ist, die erbrachten Leistungen oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwertung zurückzunehmen oder die Befugnis des Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. Die NCS GmbH kann dann Auskunft über die Empfänger der erbrachten Leistungen oder der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderungen anzeigen und die Forderungen selbst einziehen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes wird der Vertragspartner die erbrachten Leistungen und die gelieferte Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung, insbesondere durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend versichern und der NCS GmbH auf Anforderung Einsicht in die Versicherungspolice gewähren. Der Vertragspartner tritt seine diesbezüglichen Versicherungsansprüche bereits jetzt an die NCS GmbH ab. Die NCS GmbH nimmt diese Abtretung an und erklärt die Rückabtretung an den Vertragspartner mit der Maßgabe, dass diese wirksam wird, wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt erloschen ist.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. Die NCS GmbH wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekanntgewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Für die von der NCS GmbH mitgelieferte, nicht von der NCS GmbH selbst hergestellte Software gelten die §§ 69a bis 69g Urheberrechtsgesetz und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.

§ 8 Verschiedenes
Es gilt deutsches Recht. Für Verträge mit Vollkaufleuten ist der Gerichtsstand Bochum. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

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